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Wir freuen uns, dass unsere Register stetig wachsende Verbreitung finden und danken Ihnen dafür. Hier einige Hinweise zum Einsatz der Registereinteilungen
Die Auswahl der Vorschriften ist nur ein Vorschlag. Es können, müssen also nicht alle vorgedruckten Register verwendet werden.
Der Registerklebstoff ist laut Hersteller ablösbar. So können nach dem Einsortieren der Ergänzungs- lieferungen die Register vorsichtig entfernt und erneut eingefügt werden. Es können Klebereste an den Seiten verbleiben. Die Seiten abgelöster Register deshalb besser im Altpapier entsorgen.
In der Praxis hat sich die Markierung der Gesetzesanfänge (z.B. “BGB”) auf der Folgeseite bewährt. Die erste Seite der Gesetze wird im Rahmen der Ergänzungslieferungen meist ausgetauscht.
Position: Die Register, Schrift werden senkrecht zur Seite, bündig mit der kleinen Paragrafenbezeichnung „BGB“ oder dem „-„ am Seitenrand angebracht. Dann mittig an der Hilfslinie „---„ umfalten und rückseitig ankleben. Im Abstand von ca. 2 mm das nächste Register an der entsprechenden Seite befestigen.
Für Loseblattsammlungen des Verlages C.H.Beck ist zu beachten: Der Abstand des Buchblocks zum Einband beträgt ca. 5 mm, viel weiter sollten die Register nicht herausragen, weil sie sonst über den normalen Verschleiß hinaus beschädigt werden können.
Wir freuen uns jederzeit über Kritik und Anregungen von Ihrer Seite. |